BPjM überträgt Dead Island auf die A-Liste
Der im November 2011 indizierte Titel Dead Island muss nun nicht mehr zittern. Anfänglich auf der B-Liste plaziert, auf der normalerweise bereits beschlagnahmte und strafrechtlich verfolgte Medien laden die dem Verbreitungsverbot unterliegen, hat die BPjM im Zuge einer Neuevaluierung im Jannuar diesen Jahres einige Titel nochmals unter die Lupe genommen.
Dabei wurde die Entscheidung den Titel auf der B-Liste zu platzieren revidiert und Dead Island wurde auf die A-Liste umgetragen - es gilt somit also als strafrechtlich unbedenklich!






