Wo setzen die zwei neuen Maßnahmen an?
Am 26. August 2026 veröffentlichte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Auswertung seines Aufrufs zu Lootboxen; laut dieser Auswertung geht es um geringe Chancen auf begehrte Inhalte, hohen Kaufdruck und undurchsichtige In-Game-Währungen. Bereits am 12. März 2026 hatte die europäische Altersfreigabestelle PEGI angekündigt, Spiele mit kostenpflichtigen Zufallsbelohnungen ab Juni 2026 mindestens mit PEGI 16 einzustufen; Eurogamer berichtete darüber am 13. März 2026. Der Aufruf sammelt Erfahrungsberichte, während PEGI eine Alterseinstufung vornimmt. Über den Inhalt eines Packs entscheidet eine Zufallsberechnung im Spiel.
Die Zahlen dahinter sind unangenehm konkret. Laut den ausgewerteten Erfahrungsberichten geben Gamerinnen und Gamer immer wieder Beträge zwischen hundert und mehreren tausend Euro aus, vereinzelt wird von Ausgaben im mittleren fünfstelligen Bereich über mehrere Jahre berichtet. „Manche Verbraucher:innen geben tausende Euro aus und verlieren dabei den Überblick“, sagt Sabrina Wagner aus dem Team Marktbeobachtung Digitales beim Verbraucherzentrale Bundesverband in der Pressemitteilung des Verbands. Der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 18. Dezember 2025 zufolge sind die Lootboxen im Ultimate-Team-Modus der FIFA-Konsolenversion kein Glücksspiel im Sinn des österreichischen Rechts (6 Ob 228/24h). Ausschlaggebend war, dass beherrschbare Faktoren wie Taktik, Mannschaftsaufstellung und Eingabegerät mehr bestimmen als der bloße Zufall beim Öffnen eines Packs; damit fehlt das zentrale Kennzeichen, das § 1 GSpG dafür verlangt. Beantwortet ist damit eine Rechtsfrage. Offen bleibt die technische Frage: Wer berechnet das Pack, und wer überprüft diesen Vorgang?
Die Prüfung beginnt vor der Inbetriebnahme
Aufschlussreich wird der Vergleich mit dem bewilligten Schweizer Angebot, bei dem für automatisierte Spiele ein Nachweis vorgeschrieben ist. In der Schweiz schreibt das Gesetz vor, dass die Durchführung von Geldspielen sicher und transparent sein muss. Damit ist der erste Nachweis klar. Vor der Inbetriebnahme in einer Spielbank muss jedes automatisierte Geldspiel von einem akkreditierten Institut geprüft werden, das bestätigt, dass es den technischen Anforderungen nach Schweizer Recht entspricht; so beschreibt es die schweizerische Aufsichtsbehörde ESBK auf ihrer Behördenseite. Für Loot-Drops in Videospielen schreibt die ESBK keine solche Prüfung vor.
Der zweite Nachweis macht nachlesbar, welches Spiel überhaupt erfasst wurde. Nach Angaben der ESBK sind die seit dem 1. Jänner 2019 qualifizierten, automatisiert durchgeführten Online-Geldspiele in öffentlichen Verzeichnissen gelistet, und die auf der Behördenseite hinterlegte Fassung trägt das Datum 13. August 2026. Ein entsprechendes Verzeichnis für Videospiele nennt die Behörde nicht. Hinter dem bewilligten Schweizer Angebot stehen genau diese öffentlichen Verzeichnisse. Automaten- und Tischspiele mit geprüfter Ziehung werden bei 7melons Casino Schweiz oder bei einem anderen Anbieter des Landes gespielt.
Auch die Prüfstelle muss ihre Akkreditierung nachweisen
Beim dritten Nachweis geht es um die Prüfer. Zertifikate erkennt die ESBK an, sofern die Fachstelle selbst über eine Akkreditierung verfügt. Die akkreditierende Organisation muss dafür eine multilaterale Vereinbarung mit einer internationalen Organisation im Bereich der Zertifizierung von Spieleinrichtungen unterzeichnet haben, etwa dem International Accreditation Forum. Welche Konformitätsbewertungsstellen anerkannt sind, steht in einem eigenen Verzeichnis auf der Seite der Behörde zum Spielbetrieb. Bei den hier betrachteten Videospielen stammt die angegebene Drop-Rate dagegen vom Anbieter.
Die Aussagekraft eines Prüfzeichens hängt von der Stelle ab, die dahintersteht. Wie schnell im Spielemarkt echte Siegel, Vergleichsportale und gefälschte Kopien verwechselt werden können, zeigte zuletzt der Fall der sieben verseuchten Steam-Titel. Im bewilligten Angebot ist die anerkannte Prüfung Voraussetzung für die Inbetriebnahme; im Videospiel gibt es dafür keine entsprechende ESBK-Prüfung. Entscheidend bleibt damit, wer das Zeichen vergeben hat und welche Prüfung ihm vorausging.
Der Rahmen endet an der Landesgrenze
Verbindlich ist all das ausschließlich in der Schweiz; für ein Spiel, das in Österreich im Store liegt, folgt daraus nichts. Der Spielerschutz setzt in der Schweiz bei einer klaren Regel an: Der Zugang zu Online-Geldspielangeboten muss nach dem Geldspielgesetz gesperrt werden, wenn sie in der Schweiz ohne Bewilligung angeboten werden, und wer als Schweizer Spielender dennoch auf einem nicht konzessionierten Angebot spielt, macht sich nach demselben Gesetz nicht strafbar, tut es aber auf eigene Gefahr. Wer sein eigenes Spielen begrenzen will, erreicht dazu rund um die Uhr kostenlos und anonym die Telefonberatung 0800 040 080 des Programms Spielen ohne Sucht. Für das Videospiel fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband verbindliche Regeln gegen manipulative und suchtfördernde Mechanismen im geplanten Digital Fairness Act. Vorlegen will die Europäische Kommission diesen Vorschlag noch in diesem Jahr.
Was vor dem nächsten Kauf zu prüfen bleibt
Vor dem nächsten bezahlten Zufallsgegenstand lassen sich drei Dinge nachsehen, und alle drei liegen im eigenen Spiel: die angegebene Wahrscheinlichkeit, sofern das Studio sie ausweist, die Alterskennzeichnung auf der Store-Seite und die Kaufhistorie im eigenen Konto. Wahrscheinlichkeit und Kaufhistorie stammen vom Anbieter, die Alterskennzeichnung von einer Einstufungsstelle wie PEGI. Beim bewilligten Angebot bestätigt die Prüfung durch ein akkreditiertes Institut, dass das Spiel den technischen Anforderungen des Schweizer Rechts entspricht.
